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Zum Reisen gehört Mut, Geduld und Humor und dass man sich durch kleine

widrige Zufälle nicht niederschlagen lasse.

 

-Knigge-
 

§1 Buchungsbedingungen 
 

STORNOBEDINGUNGEN


Stornierungen, die bis 15 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.

Stornierungen, die später erfolgen sowie Nichtanreisen werden mit 80 Prozent des Zimmerpreises berechnet.

Selbstverständlich bemühen wir uns, die nicht in Anspruch genommenen Zimmer schnellstmöglich weiterzuvermieten, damit für Sie keine Stornokosten anfallen.
 

Wir empfehlen nach der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 

§2 Allgemeine Buchungsbedingungen 
 

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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